Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

Folgende AGB’s sind Bestandteil für alle zwischen dem Designer (ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB’s entsprechen. Diese AGB’s gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und Änderungsaufträge. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

1.0 Angebote: Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. Angebote sind 14 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

2.0 Preise:
2.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und von ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden.

2.2 Verpackungskosten, Versandspesen, die gesetz. MwSt und Zollgebühren sind in den Angeboten von ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

2.3 Gelieferte Entwürfe und Vorschläge sind Zahlungspflichtig. Unsere Arbeiten werden mit besten Gewissen und größter Sorgfalt individuell für Sie angefertigt. Der geleistete Aufwand ist in jedem Fall zu begleichen.

3.0 Liefertermine:
3.1 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt. Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Kunde die ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 2 Wochen.

3.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

4.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung stellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten der Agentur erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. pp. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

4.2 Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.3 Vorgelegte Vorlagen, Entwürfe oder Reinzeichnungen, Daten, Texte etc. pp. dürfen ohne schriftliche Freigabe der Agentur weder im Original, noch bei der Reproduktion, abgeändert oder verwendet werden. Jegliche Nachahmung ist ohne schriftliche Freigabe durch die Agentur unzulässig. Bei Verstoß hat der Auftraggeber der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. Sollte nachweisbar ein höherer Schaden eingetreten sein, behält sich die Agentur vor, diesen Höheren Schaden zu fordern.

4.4 Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird die Agentur dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt die Agentur die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

4.5 Vorlagen, Dateien, Entwürfe und fertigen Reinzeichnungen etc. pp. bleiben im Übrigen im Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht und eine Aufbewahrungspflicht ist ebenfalls nicht gegeben. Die Originale sind daher nach angemessener Frist vom Auftragsgeber zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.

4.6 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

4.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

5.0 Impressum auf Drucksachen:
ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign kann auf den Druckzeugnissen in geeigneter und angemessener Weise mittels Auf- oder Eindruck auf ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign als Ersteller oder Erzeuger hinweisen.

6.0 Gelieferte Vorlagen für Drucksachen:
6.1 Für die vom Kunden auf Diskette gelieferten Vorlagen- und Druckdateien übernimmt ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign keine Haftung. ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign ist nicht verpflichtet Diskettendateien auf Richtigkeit von Einstellungen (z. B. Farbe, Raster, Auflösung usw.) zu überprüfen. Bei Abweichung vom gewünschten Druckobjekt haftet ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign nicht. Zwingend notwendige Änderungen, die von ZWEILINDENBLATT Kommunikationsdesign bemerkt werden, werden ausgeführt und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

7.0 Vergütung:
7.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, Künstlersozialabgaben, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. pp. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

7.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 14. Werktag nach Rechnungsstellung fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.

7.3 Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für die Agentur bedeutet, ist die Agentur berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

7.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von der Agentur vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Agentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

7.6 Die Agentur behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor.

7.7 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

7.8 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es der Agentur gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.

7.9 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7.10 Abänderungen von fertigen Werken, Umarbeitung von Reinzeichnungen, Drucküberwachung, Qualitätskontrolle etc. stellen Sonderleistungen dar, welche nach zeitlichem Aufwand abgerechnet und somit gesondert berechnet werden. Die Höhe des Stundensatzes bedarf einer gesonderten Absprache, hilfsweise wird der Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD hinzu gezogen.

7.11 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber die Agentur notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. pp. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

8.0 Gewährleistung und Haftung
8.1 Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln.

8.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn die Agentur und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen der Agentur leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

8.3 Eine Haftung der Agentur, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

8.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Werbeagentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. pp. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn die Agentur im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter der Agentur die Kosten hierfür der Auftraggeber.

8.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung der Agentur. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

9.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

9.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bielefeld.

Stand: Dezember 2018

Kontakt

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ZWEILINDENBLATT, Kommunikationsdesign,
Vilsendorfer Strasse 65,
33739 Bielefeld

E-Mail.

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Fon.

 (+49) 5206 91645-80

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    Isabell_Lindenblatt

    Das bin ich.

    Isabell Lindenblatt | Art Directorin.

    Ich freue mich Sie und Ihr Unternehmen kennenzulernen, Lösungen für Sie zu entwickeln, die Sie von Ihren Wettbewerbern unterscheiden. Ich verpasse Ihren Projekten das nötige „Look and Feel“

    Ich setze für Sie Konzepte und Designs für den Online- und Offline-Bereich, als auch auf Ihren Social-Media-Plattformen um.

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